Einstellung des Sportbetriebes
An alle Sportlerinnen und Sportler des Sportverein Reichenau 1920 e.V.
Mit Beschluss (Sechste Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung) vom 1. November 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die Änderungen sind am 2. November 2020 in Kraft getreten und gelten bis einschließlich 30. November 2020.
Aus diesem Grund ist der Betrieb der Sportplätze (Baurenhorn, Sandseele, ZfP) und der Sporthallen ( Insel, Pfaffenmoos) für den Publikumsverkehr untersagt. Ausgenommen ist die Nutzung für den Freizeit- und Amateurindividualsport alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushaltes.
Der Vorstand hat deshalb beschlossen, dass ab sofort der gesamte Sportbetrieb des Vereines bis einschließlich 30. November 2020 ruht. Dies gilt für alle Sparten unseres Vereines.
Die Verbreitung des Virus gilt es zu verlangsamen, jeder Einzelne wie auch wir als Sportverein sind in der Pflicht, unseren Beitrag dazu zu leisten.
Der Vorstand wünscht allen, dass sie und ihre Familien gesund bleiben. Sobald es neue Informationen gibt, werden wir auf unserer Homepage
www.svreichenau.de oder im Mitteilungs- und Amtsblatt der Gemeinde Reichenau veröffentlichen.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand
Manfred Grassl
1. Vorstand