Sportverein Reichenau
Gegründet im Jahr 1920 ist der Sportverein Reichenau 1920 e.V. der größte Verein der Gemeinde Reichenau. Anfänglich war der Verein ein reiner Turnverein, der seine Gründung einer Initiative turn- und sportbegeisterter jungen Männer verdankte. Während des Zweiten Weltkrieges mussten alle turnerischen Aktivitäten ruhen. Aber bereits 1949 kam es zur Wiederaufnahme der Vereinsaktivitäten nun mehr als Sportverein bestehend aus zwei Abteilungen, der Turn– und der Fußballabteilung. Seit 1972 ist die Abteilung Leichtathletik fester Bestandteil des Sportvereins. Auf Betreiben tischtennisbegeisterter Reichenauer wurde schließlich die Abteilung Tischtennis begründet.
Mit der Eingliederung der Eishockeymannschaft „Reichenauer Wölfe“ im Jahre 1992 erreichte der SVR seine noch heute gültige Struktur.
Nach Jahren mit guten Platzierungen auf regionaler, Landes- und Bundesebene, legt die Abteilung Turnen heute ihren Schwerpunkt vor allem auf den Breitensport. Das Angebot ist vielfältig und reicht von Eltern-Kind-Turnen über Kinderturnen bis hin zu FitGym, Zumba®, TaeBo®, Gymnastik für Jedermann und vieles mehr.
Denjenigen, deren Herz für das runde Leder schlägt, bietet die Abteilung Fußball ebenfalls ein breites Spektrum an Trainingsmöglichkeiten für alle Altersklassen. Seit der Gründung der Spielgemeinschaft mit dem FSV Reichenau Waldsiedlung e.V. im Jahre 2013 hat sich der SVR in der Bezirksliga etabliert. Die Abteilung Leichtathletik ist ebenfalls mit Angeboten ab Altersklasse sechs vertreten. Dabei liegt der Schwerpunkt vor allem auf den Laufdisziplinen, in denen sie bereits seit einigen Jahren große Erfolge feiern können. So liegt es auch nahe, dass der SVR nun schon seit 1979 Mitausrichter der jährlichen Hegau-Bodensee-Crosslaufserie ist. Ebenso lange findet bereits der Insellauf statt, der mit seinen verschiedenen Streckenprofilen jährlich mittlerweile um die 500 Teilnehmer auf die Insel lockt.
Durch sein vielfältiges Angebot und vor allem durch seine Jugendarbeit leistet der SVR noch heute einen unverzichtbaren Betrag zum Gemeinwohl.